Wissenswertes
Was passiert, wenn der Hund nicht als Blindenführhund geeignet ist?
Alle Blindenführhunde bleiben lebenslänglich im Besitz der Schule. Bei Hunden, die sich nicht zur Ausbildung zum Blindenführhund eignen, wird geprüft, ob sie sich als Sozialhunde eignen. Wenn ja, werden sie bei einer Person platziert, die diese Ausbildung mit dem Hund machen möchte und dann auch bereit ist, regelmässig Volontär-Einsätze zu machen. Kommt diese Ausbildung nicht in Frage, wird der Hund als Familienhund platziert.
Wer übernimmt die Kosten?
Die Führhunde werden von der Eidgenössischen Invalidenversicherung «gemietet». D.h. diese zahlt der Schule einen monatlichen Beitrag von CHF 350.00 für jeden im Einsatz stehenden Führhund. Die übrigen Kosten werden von der Stiftung getragen. Diese finanziert sich aus Spenden und Legaten von Privatpersonen und durch den Verkauf von Werbeartikeln.
Was eignet sich besser, Rüde oder Hündin? Was sind die Unterschiede?
Bei der Ausbildung gibt es keine Unterschiede zwischen Rüden und Hündinnen. Die Unterschiede liegen mehr bei jedem einzelnen Hund und haben nichts mit dem Geschlecht zu tun.
Wie weiss der Führhund, wohin die sehbehinderte Person will? Wie findet der Führhund z.B den nächsten Bahnhof?
Der Führhund weiss nicht, wohin die sehbehinderte Person will. Diese muss dem Hund durch Hörzeichen mitteilen, in welche Richtung sie gehen will. Also muss der Führhundehalter einen «Ortsplan» jeweils im Kopf haben